Das E-Rezept ist da!
Bevor im Quartal ein Rezept ausgestellt werden kann, muss erst die Versichertenkarte beim Arzt eingelesen werden.
Danach kann ein Rezept ausgestellt werden.
Am nächsten Tag können Sie das Rezept in jeder Apotheke mit Hilfe Ihrer Versichertenkarte einlösen.
Mit der Karte legitimieren Sie sich zunächst in der Praxis und später in der Apotheke und der Apotheker ruft die Daten von einem zentralen Server ab (das Rezept wird nicht auf der Karte gespeichert).
Bitte beachten Sie:
Vorbestellungen ohne eingelesen Versichertenkarte sind nicht möglich.
Bitte bestellen Sie rechtzeitig, da wir die Dauer der Datenübertragung nicht beeinflussen können.
Jedes weitere Rezept innerhalb des Quartals können Sie telefonisch oder über das Rezepttelefon nachbestellen.
Das E-Rezept gilt noch nicht für Heilmittel (z.B. Physiotherapie), Hilfsmittel (z.B. Bandagen) oder Privatrezepte.
Ohne Patientenkontakt werden nur Dauermedikamente, die bereits bei uns bekannt sind und von uns schon verordnet wurden, ausgestellt.